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  1. Immobilien-Ratgeber
  2. Grossmann & Berger zum Corona-Virus
  3. FAQ: Corona-Virus

FAQ: Corona-Virus


  1. Beratung durch einen Immobilienmakler während der Corona-Pandemie 
  2. Beratung von Immobilieneigentümern und -verkäufern in Zeiten der Corona-Pandemie
  3. Beratung von Kaufinteressenten in Zeiten der Corona-Pandemie
  4. Kaufabwicklung von Wohnimmobilien in der Corona-Krise
  5. Wir von Grossmann & Berger sind für Sie da

Beratung durch einen Immobilienmakler während der Corona-Pandemie 

  • Kann ich mich weiterhin von einem Immobilienmakler in einem Shop beraten lassen?
    Ja, alle Immobilienshops von Grossmann & Berger in Hamburg, Ahrensburg, Buxtehude, Lüneburg, Norderstedt und auf Sylt sind gemäß geöffnet. In allen Shops ist es außerdem zu empfehlen eine Maske zu tragen. Eine Übersicht unserer Standorte mit Öffnungszeiten finden Sie hier. Gern können Sie bevorzugt  mit Voranmeldung in einem unserer Immobilienshops vorbeikommen. Kundentermine finden auch weiterhin telefonisch bzw. digital statt.  
  • Muss ich einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn ich in einen Shop gehe?
    Für die Beratung in den Shops hat Grossmann & Berger ein Konzept zu den Hygiene- und Schutzmaßnahmen erarbeitet. Dazu wird auch empfohlen eine Maske zu tragen und wir als Mitarbeiter werden auch weiterhin eine Maske tragen.  
  • Ist in den Shops das Einhalten eines Sicherheitsabstands möglich?
    Wir achten bei unseren Kundengesprächen vor Ort auf einen Sicherheitsabstand von 2 Metern. Um den Sicherheitsabstand auch zwischen den Kollegen zu bewahren, arbeiten die Immobilienmakler von Grossmann & Berger derzeit nach eingeteilten Besetzungsplänen.
  • Welche weiteren Hygiene- und Schutzmaßnahmen hat Grossmann & Berger getroffen?
    Jeder unserer Immobilienmakler ist dazu angehalten, sich regelmäßig die Hände zu waschen und zu desinfizieren. Türgriffe, Arbeitsplätze und Besprechungstische werden nach Nutzung und nach Bedarf gereinigt. 
  • Kann ich mich auch kontaktlos beraten lassen?
    Ja, unsere Kunden können sich auch über unsere Immobilien-Hotline zu allen immobilienrelevanten aktuellen Themen und Fragen informieren. Die Hotline ist montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 040 - 350 80 23 50 erreichbar.
  • Finden auch Kundentermine in Immobilien statt?
     Ja, wir führen auch Termine in Wohnimmobilien durch. Für diese Kundentermine gelten grundsätzlich die gleichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wie für die Shops (siehe oben). Für Geimpfte, Ungeimpfte und Genesene sind private Zusammenkünfte wieder ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich. 
  • Wie kann ich mich als Käufer oder Verkäufer auf einen Termin in einer Immobilie vorbereiten?
    Unsere Immobilienmakler nehmen für Kundentermine vorab telefonischen Kontakt zu den Eigentümern und Kaufinteressenten auf und informieren sie zum Ablauf des Termins. Die Kunden erhalten ein entsprechendes Merkblatt mit Hinweisen zu den Hygiene- und Schutzmaßnahmen. 
  • Beraten Sie auch Kunden, die zur Risikogruppe zählen?
    Wir beraten grundsätzlich alle Kunden. Um gegebenenfalls weiterreichende Schutzvorkehrungen zu treffen, fragen wir vor Kundenterminen, ob die Kunden zur Corona-Risikogruppe zählen.

Beratung von Immobilieneigentümern und -verkäufern in Zeiten der Corona-Pandemie

  • Kann ich meine Wohnimmobilie auch in Corona-Zeiten von einem Immobilienmakler vor Ort bewerten lassen?
    Ja, die Immobilienbewertung vor Ort führen wir unter Berücksichtigung der aktuellen Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften weiterhin durch. 
  • Welche Schutzmaßnahmen gelten für Eigentümer bei einer Immobilienbewertung vor Ort?
    Eigentümer sollten möglichst alle Türen ihrer Immobilie öffnen, sodass diese nicht berührt werden müssen. Zudem sind alle Räume vor dem Bewertungstermin zu lüften. Wir empfehlen auch Immobilienbesitzern, vor dem Termin alle Räume so aufräumen, dass keine Gegenstände berührt oder umgeräumt werden müssen.
  • 2.3 Kann ich meine Immobilie auch kontaktlos bewerten lassen?
    Ja, Grossmann & Berger bietet Eigentümern von Wohnimmobilien auch eine kontaktlose Immobilienbewertung an.

Beratung von Kaufinteressenten in Zeiten der Corona-Pandemie

  • Können Kaufinteressenten auch in Zeiten der Corona-Pandemie eine Wohnimmobilie vor Ort besichtigen?
    Ja, die Besichtigung von Wohnimmobilien führen wir unter Berücksichtigung der aktuellen Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften weiterhin durch. Diese ermöglichen wir unter strengen Hygienevorgaben weiterhin. Für Geimpfte, Ungeimpfte und Genesene sind private Zusammenkünfte wieder ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich.
  • Wie viele Personen dürfen bei einer Immobilienbesichtigung dabei sein?                                                                                            Angesichts der aktuellen Bestimmungen ermöglichen wir Besichtigungen von Immobilien momentan unter strengen Hygienevorgaben. Für Geimpfte, Ungeimpfte und Genesene sind private Zusammenkünfte wieder ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich. Sollten Sie aus einem Risikogebiet in den letzten 14 Tagen zurückgekehrt sein, bitten wir Sie telefonisch Kontakt aufzunehmen. 
  • Welche Hygiene- und Schutzmaßnahmen sollten Eigentümer bei einer Immobilienbesichtigung treffen?
    Immobilienbesitzer sollten wie bei der Immobilienbewertung vor Ort möglichst alle Türen öffnen, alle Räume vor und nach dem Termin gut lüften und ggf. Licht einschalten. Grossmann & Berger empfiehlt den Eigentümern derzeit, bei Besichtigungsterminen nicht anwesend zu sein. 
  • Welche digitalen Möglichkeiten der Immobilienbesichtigung bietet Grossmann & Berger?
    Kaufinteressenten können auch unsere digitalen Angebote wie Online-Exposés, 360-Grad-Begehungen und Wohnungsbesichtigungen per Videotelefonie für Immobilien-Besichtigungen nutzen.

Kaufabwicklung von Wohnimmobilien in der Corona-Krise

  • Finden Notartermine statt?
    Ja. Notarielle Beurkundungen sind bei bestimmten Verträgen, auch für Kaufverträge, lt. § 128 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unabdingbar, damit sie wirksam werden. 
  • Welche Möglichkeiten der notariellen Beurkundung gibt es?
    Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten der notariellen Beurkundung: 
    • direkter notarieller Kaufvertrag (Notar, beide Parteien sowie der Makler sind anwesend),
    • Beurkundung eines Kaufangebotes mit verzögerter Annahme durch den Verkäufer/Käufer (Beurkundung des Kaufvertrages anhand einer vollmachtlosen Vertretung für den Käufer in erster Instanz),
    • Beglaubigung der Unterschrift des Käufers durch den Notar (Käufer erklärt, dass ihm der Inhalt des Kaufvertrages bekannt ist und er mit dem Inhalt einverstanden ist)

Wir stehen im direkten Kontakt und Austausch mit den Notaren und gewährleisten somit eine rechtssichere und risikofreie Abwicklung eines jeden Kaufvertrages. Unsere Berater werden Ihnen eine individuelle und für Sie passende Variante empfehlen und Ihnen hierzu mit Rat und Tat jederzeit zur Verfügung stehen. 

  • Was ist bei der Objektübergabe in Zeiten der Corona-Pandemie zu beachten?
    Für die Objektübergabe gelten die gleichen vorbereitenden Maßnahmen wie für die Immobilienbewertung und die Besichtigungstermine.
  • Wie viele Personen können bei der Objektübergabe anwesend sein?                                                                                                                     Für Geimpfte, Ungeimpfte und Genesene sind private Zusammenkünfte wieder ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich. Sollten Sie aus einem Risikogebiet in den letzten 14 Tagen zurückgekehrt sein, bitten wir Sie telefonisch Kontakt aufzunehmen. 

Wir von Grossmann & Berger sind für Sie da

Sie haben konkrete Fragen zum Verkauf oder Kauf einer Immobilie in Zeiten von Corona oder haben allgemeine Fragen? Lassen Sie sich von unseren Experten umfassend beraten. Sie erreichen uns unter 040 - 350 80 23 50 oder per E-Mail an info@grossmann-berger.de. Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.

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