Mit den Beschlüssen des Deutschen Bundestags vom 14.05.2020 und des Deutschen Bundesrats vom 05.06.2020 wird die Verteilung der Maklerprovision beim Kauf von Wohnimmobilien künftig neu geregelt. Ab dem 23.12.2020 werden sich Käufer und Verkäufer bundesweit die Maklergebühren teilen.
Wer bezahlt die Provision?
Wer bezahlte bisher die Provision beim Immobilienkauf?
Bislang gab es je nach Bundesland sehr unterschiedliche Vorgaben dazu, wer bei einem Immobilienkauf die Maklerprovision bezahlt. Kaufinteressenten, die Immobilien in Hamburg kaufen wollten, waren bisher alleine provisionspflichtig. Gleiches gilt für den Immobilienkauf in Berlin, Brandenburg, Bremen und Hessen und für manche Regionen in Niedersachsen. In allen anderen Bundesländern teilen sich bisher schon Käufer und Verkäufer die Maklercourtage. Wobei es auch hier sehr auf die individuellen Vereinbarungen im Maklervertrag ankommt.
Wer bezahlt künftig die Provision beim Immobilienkauf?
Mit Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung für die Vermittlungsgebühr beim Hauskauf bzw. Wohnungskauf teilen sich künftig Käufer und Verkäufer die Kosten. In den Bundesländern mit einer Provisionspflicht für Eigentümer galt schon bislang: Beauftragt ein Immobilienbesitzer einen Immobilienmakler mit dem Verkauf seines Wohneigentums, muss er eine sogenannte Verkäufercourtage bezahlen. Während die Verkäufercourtage zwischen Makler und Eigentümer verhandelbar ist und nicht nach außen ausgewiesen wird, wird die Käufercourtage offen ausgewiesen.
Diese vom Käufer zu zahlende Maklergebühr wird auch als Außenprovision bezeichnet. Mit der bundesweiten Provisionsteilung durch das neue Gesetz wird künftig in allen Bundesländern sowohl eine Verkäufer- als auch eine Käufercourtage fällig. Lediglich im Neubau-Segment besteht weiterhin die Ausnahmeregelung, dass Immobilien für Käufer courtagefrei angeboten werden. Somit können Kaufinteressenten beispielsweise Neubauwohnungen in Hamburg erwerben, ohne den Makler dafür zu bezahlen.
Wer bezahlt die Provision bei Mietwohnungen?
Bei der Vermittlung von Mietimmobilien greift die seit 2015 geltende Courtage-Teilung für Makler. Dies bedeutet, dass derjenige, der den Makler beauftragt – meist der Vermieter – für die Maklerprovision aufkommt. Mieter müssen nur dann die Provision an den Makler zahlen, wenn sie diesem einen eigenständigen Suchauftrag erteilt haben und es zum Abschluss eines Mietvertrags kommt. Zudem darf der Makler für die vermittelte Wohnung nicht bereits zuvor einen Auftrag vom Vermieter erhalten haben.
Wie hoch sind die Maklergebühren?
Unterschiede zwischen den Bundesländern
Die Provisionshöhe beim Immobilienkauf bzw. Immobilienverkauf variierte und variiert auch immer noch von Bundesland zu Bundesland.
Provision bei Mietwohnungen
Bei Immobilien zur Miete hängt die Höhe der Provision davon ab, wer den Makler beauftragt hat. Ist der Vermieter der Auftraggeber, wird die Maklergebühr individuell zwischen Makler und Vermieter verhandelt. Zu den Konditionen gibt es keine gesetzliche Regelung.
Hat der Mieter den Immobilienmakler beauftragt, dann ist die Provision gedeckelt: Sie darf zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer nicht überschreiten.
Ist die Provision frei verhandelbar?
Bei den Maklergebühren für Kaufimmobilien handelt es sich um vorgeschlagene Sätze der Bundesländer. Prinzipiell ist die Maklerprovision immer verhandelbar. Das gilt insbesondere für die Verkäufercourtage, auch Innenprovision genannt. Sie wird zwischen dem Makler und dem Verkäufer verhandelt und wird in der Regel nicht nach außen ausgewiesen. Über die Höhe der Verkäufercourtage gibt es keine gesetzlichen Vorschriften.
Vorteile des neuen Gesetzes
Dadurch, dass die Provision für Verkäufer individuell verhandelbar ist, konnten sich bislang Makler und Eigentümer auf einen niedrigen Courtageanteil einigen, sodass der Käufer unter Umständen den Großteil der Courtage tragen musste. Die bundesweit einheitliche Neuregelung schafft mehr Fairness und Transparenz bei den Maklerkosten. Zwar können auch dann noch Vereinbarungen zur Weiterreichung der Kosten getroffen werden, jedoch höchstens nur bis zur Hälfte der Gesamtkosten. Mit dieser gesetzlichen Neuregelung werden die Kaufnebenkosten gesenkt. Denn die Maklercourtage macht neben der Grunderwerbssteuer den größten Anteil an den Nebenkosten beim Immobilienerwerb aus.
Besonders Eigentümer in Bundesländern, in denen bislang keine Verkäufercourtage verpflichtend war, werden sich Eigentümer beim Hausverkauf intensiver mit den Leistungen der einzelnen Makler befassen. Eigentümern, die ihre Immobilie in Hamburg verkaufen möchten, stehen unsere Mitarbeiter gerne beratend zur Seite.
Sie haben konkrete Fragen zum Verkauf oder Kauf einer Immobilie in Zeiten von Corona oder haben allgemeine Fragen? Lassen Sie sich von unseren Experten umfassend beraten. Sie erreichen uns unter 040 - 350 80 23 50 oder per E-Mail an info@grossmann-berger.de. Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.