- Was ist ein Energieausweis?
- Verbrauchsorientierter und bedarfsorientierter Energieausweis
- Ist der Energieausweis Pflicht für Immobilieneigentümer?
- Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
- Seit wann ist ein Energieausweis Pflicht?
- Wo ist der Energieausweis erhältlich?
- Energieausweis beim Immobilienverkauf
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis ist ein Dokument, welches den aktuellen Energieverbrauch/-bedarf einer Immobilie darstellt. Laut Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV2014), die am 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) ersetzt wurde, muss jeder einen Energieausweis vorlegen, der eine Wohnimmobilie verkauft oder vermietet. Auf einer Farbskala von Grün bis Rot wird der Energiekennwert der Immobilie dargestellt. So kann man, wie bei z. B. einem Kühlschrank sofort die Energieeffizienz sehen. Der Energieausweis besitzt in der Regel eine Gültigkeit von zehn Jahren.
Wichtig ist, dass man sich im Falle des Verkaufes oder der Vermietung der Immobilie vergewissert, ob die Gültigkeit des Ausweises bereits abgelaufen ist. Ist dies der Fall, muss vor dem Verkauf/der Vermietung der Energieausweis neu erstellt werden.
Bei Fragen rund um den Energieausweis unterstützen wir Sie gern, kontaktieren Sie uns einfach unter info@grossmann-berger.de. Wir bewerten Ihre Wohnimmobilie und erstellen Ihnen einen Energieausweis.
Verbrauchsorientierter und bedarfsorientierter Energieausweis
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.
Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch einer Immobilie wieder. Dieser wird aus den durchschnittlichen Verbrauchswerten der letzten drei Jahre ermittelt. Jedoch spiegelt der Verbrauchsausweis natürlich den aktuellen Verbrauch des Nutzers wider und kann dabei nur ein Anhaltspunkt sein. Eine 4-köpfige Familie hat allein aus dem Nutzerverhalten einen höheren Verbrauch als das ältere Ehepaar. Somit kann der Kennwert nicht immer die echte Energieeffizienz des Objektes darstellen.
Beim Bedarfsausweis spielen die tatsächlichen Energieverbräuche keine Rolle. Stattdessen wird der Ausweis anhand einer Analyse der Immobilie erstellt. Es werden in diesem Fall die relevanten Bauteile der Immobilie beurteilt und die Energieeffizienz ermittelt. Der Bedarfsausweis ist in der Regel etwas teurer, gibt aber genauere Informationen über die tatsächliche Energieeffizienz des Gebäudes. Sie sind noch nicht sicher, ob Sie den verbrauchsorientierten oder den bedarfsorientierten Ausweis wählen sollen? Unsere Immobilienberater von Grossmann & Berger unterstützen Sie gern bei der Organisation eines Energieausweises für Ihre Wohnimmobilie.
Ist der Energieausweis Pflicht für Immobilieneigentümer?
Kurz gesagt: Ja! Seit dem 01. Mai 2014 ist der Energieausweis Pflicht für fast alle Gebäude in Deutschland. Eigentümer einer Wohnimmobilie, die diese vermieten oder verkaufen wollen, müssen generell einen Energieausweis besitzen. Dies schreibt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV2014) - seit dem 01. November 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) -, vor. Ab dem 1. Mai 2014 galt eine einjährige Übergangsfrist. Seit dem 1. Mai 2015 wird bei Nicht-Aushändigung eines Energieausweises ein Bußgeld erhoben. Dieses kann bis zu 50.000 € betragen.
Ausgenommen von der Energieausweispflicht sind Besitzer kleiner Gebäude unter 50m² Nutzfläche und Baudenkmäler.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ab dem Ausstellungsdatum ist der Energieausweis zehn Jahre lang gültig. Seit 2002 benötigen alle Neubauten und umfassend modernisierten Wohngebäude einen Energieausweis.
Seit wann ist ein Energieausweis Pflicht?
- Seit 2002 ist der Energieausweis für alle Neubauten und umfassend modernisierten Wohngebäude Pflicht
- Seit 01. Juli 2008 gilt die Pflicht für Wohngebäude mit dem Baujahr 1965 und älter
- Seit 01. Januar 2009 für Gebäude ab Baujahr 1966
- Seit 01. Juli 2009 auch für Nichtwohngebäude
Wo ist der Energieausweis erhältlich?
Der Energieausweis darf nur von zertifizierten Fachleuten ausgestellt werden. Wir von Grossmann & Berger unterstützen Sie gern bei der Organisation eines Energieausweises.
Da es kein Zertifikat für die Zulassung gibt, empfiehlt die Verbraucherzentrale, sich schriftlich vom Aussteller bestätigen zu lassen, dass er einen Energieausweis erstellen darf. Unter keinen Umständen dürfen Sie sich selbst als Laie einen Energieausweis erstellen. Der Ausweis ist nicht gültig und in der Folge kann Ihnen ein Bußgeld von bis zu 10.000 € drohen.
Energieausweis beim Immobilienverkauf
Eigentümer einer Wohnimmobilie, die diese vermieten oder verkaufen wollen, müssen einen Energieausweis besitzen. Potentiellen Interessenten muss der gültige Energieausweis spätestens bei der Besichtigung der Immobilie vorgezeigt werden oder gut sichtbar aushängen.
Auch in Immobilien-Anzeigen und -Exposés ist die Angabe der Werte aus dem Energieausweis Pflicht. Hierbei handelt es sich um die Angaben: Art des Energieausweises, Wert des Endenergiebedarfs oder des Endenergieverbrauchs, wesentlicher Energieträger, Energieeffizienzklasse und Baujahr.
Seit dem 1. Mai 2015 wird bei Nicht-Aushändigung eines Energieausweises ein Bußgeld erhoben. Dieses kann bis zu 50.000 € betragen. Auch wenn die Angaben aus dem Energieausweis im Inserat fehlen, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 €. Nach Abschluss eines Kaufvertrages muss der Energieausweis (oder eine Kopie) an den neuen Eigentümer übergeben werden.
Gern stehen wir Ihnen für weitere Fragen persönlich zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 040 - 350 80 20. Alternativ können Sie gern eine E-Mail an info@grossmann-berger.de senden.