KfW-Förderung 2026 im Überblick
In Kürze: Was ist die KfW-Förderung?
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist die staatliche Förderbank Deutschlands und vergibt zinsgünstige Kredite und direkte Zuschüsse für klimafreundliche Immobilienprojekte. Es gibt unterschiedliche Förderformen: Direktzuschüsse (die nicht zurückgezahlt werden) oder zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen (wobei ein Teil der Kreditsumme erlassen wird). Förderberechtigt sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Wohnungseigentümer und Käufer von sanierungsbedürftigen Immobilien. Entscheidend ist: Alle Programme erfordern die Einbindung eines Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes.
Was ändert sich bei der KfW-Förderung ab 2026?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird 2026 von 15,3 auf rund 12 Milliarden Euro gekürzt. Gleichzeitig steigt das Budget für Einzelmaßnahmen wie Wärmepumpen und Dämmung um 600 Millionen Euro auf 7,7 Milliarden Euro. Die Heizungsförderung über KfW 458 bleibt mit bis zu 70 Prozent Zuschuss besonders attraktiv.
Weitere wichtige Neuerungen der KfW-Förderung in 2026:
- Ab dem 16. Dezember 2025 reaktiviert die Bundesregierung die KfW-55-Förderung für Neubauten. Für 2026 stehen einmalig 800 Millionen Euro bereit. Die Förderung gilt nur für bereits genehmigte Bauprojekte mit 100-prozentiger Versorgung durch erneuerbare Energien. Sie erhalten bis zu 100.000 Euro Kredit pro Wohneinheit.
- Ab 2026 gelten zudem strengere Anforderungen für Wärmepumpen. Wärmepumpen-Außengeräte müssen mindestens 10 Dezibel unter dem gesetzlichen Grenzwert liegen (bisher 5 Dezibel). Trotz dieser Verschärfung bleibt die KfW-Förderung für Wärmepumpen 2026 mit bis zu 70 Prozent Zuschuss attraktiv.
KfW-Förderung 2026 für Sanierung und Bestandsimmobilien
KfW 261 – Wohngebäude Kredit
Das Programm fördert umfassende Sanierung zum Effizienzhaus. Die Kredithöhe beträgt bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit für die Standard-Effizienzhaus-Klassen (40, 55, 70). Wenn zusätzlich die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) erreicht wird, erhöht sich die Kredithöhe auf bis zu 150.000 Euro. Die Tilgungszuschüsse richten sich nach dem erreichten Standard:
- Ein Effizienzhaus 40 erhält 20 Prozent Tilgungszuschuss (25 Prozent mit EE/NH),
- ein Effizienzhaus 55 erhält 15 Prozent (20 Prozent mit EE/NH),
- ein Effizienzhaus 70 erhält 10 Prozent (15 Prozent mit EE/NH).
Mit den Boni (EE-Klasse +5 Prozent, NH-Klasse +5 Prozent, ggf. zusätzliche Boni wie die serielle Sanierung +15 Prozent) können deutlich höhere Tilgungszuschüsse von insgesamt bis zu 45 Prozent erreicht werden.
BAFA BEG EM – Einzelmaßnahmen
Das BAFA-Programm fördert einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster und Lüftung mit 15 Prozent Grundförderung plus 5 Prozent iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan), also insgesamt bis zu 20 Prozent. Die maximalen förderfähigen Kosten betragen 60.000 Euro pro Wohneinheit (bei Dämmmaßnahmen mit iSFP), was einen maximalen Zuschuss von 12.000 Euro bedeutet.
Der Vorteil: Der Zuschuss wird direkt ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Wer Eigenkapital sparen möchte, kann den KfW-Ergänzungskredit 358 nutzen.
KfW-Förderung 2026 für Neubauten
KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau
Das Hauptprogramm fördert Neubauten mit zinsgünstigen Krediten bis 150.000 Euro pro Wohneinheit (mit QNG-Zertifizierung). Aktuell (Stand: Dezember 2025) beträgt der effektive Jahreszins für KfW 297/298 je nach Laufzeit und Bonität:
- 4-10 Jahre: 1,31 Prozent
- 11-25 Jahre: 2,22 Prozent
- 26-35 Jahre: 2,37 Prozent
KfW 296 – Niedrigpreissegment
Dieses Programm fördert kostengünstige, flächeneffiziente Neubauten mit bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Der aktuelle Jahreszins (Stand: Dezember 2025) beginnt bei etwa 0,58 Prozent und variiert je nach Laufzeit. Laut aktuellem Haushalt 2026 stehen für KfW 296 (Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment) 600 Millionen Euro zur Verfügung.
KfW-Förderung 2026 für Wärmepumpen
Die KfW-Förderung für Wärmepumpen (KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude) bleibt 2026 mit bis zu 70 Prozent Zuschuss die attraktivste Förderung.
Fördersätze im Überblick:
- Grundförderung: 30 Prozent
- Klimageschwindigkeitsbonus: 20 Prozent (Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung). Dieser Bonus wird bis Ende 2028 in voller Höhe gewährt und sinkt danach alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte
- Einkommensbonus: 30 Prozent (Haushaltsjahreseinkommen max. 40.000 Euro)
- Effizienzbonus: 5 Prozent (entweder natürliche Kältemittel oder Erdreich/Grundwasser als Wärmequelle)
Maximale Fördersumme: 21.000 Euro bei 70 Prozent Förderung. Förderfähig sind Luft-Wasser-, Sole-Wasser-, Wasser-Wasser- und Luft-Luft-Wärmepumpen. Wichtig zu wissen: Luft-Luft-Wärmepumpen sind nur förderfähig, wenn sie eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens drei erreichen und mindestens 65 Prozent der Heizleistung durch erneuerbare Energien abgedeckt wird.
KfW-Förderung 2026 für Heizungen
Förderfähige Systeme 2026:
- Wärmepumpen aller Art (mit Effizienzanforderungen)
- Biomasseheizungen (automatisch beschickt, bestimmte Emissionsgrenzwerte)
- Hybrid-Systeme mit mindestens 65 Prozent erneuerbarem Anteil
- Anschluss an Wärmenetz mit mindestens 55 Prozent erneuerbaren Energien
Nicht gefördert werden: Neue Öl- und Gasheizungen, Gas-Hybridheizungen ohne erneuerbaren Anteil, Elektroheizungen und Eigenbauten.
Die Antragstellung erfolgt direkt über das Kundenportal „Meine KfW“, nicht über die Hausbank. Dabei müssen Sie den Vertrag mit dem Fachunternehmer zuerst abschließen, möglichst mit aufschiebender oder auflösender Bedingung bezüglich der KfW-Zusage. Danach können Sie den Antrag bei der KfW stellen.
KfW-Förderung 2026 für Photovoltaik
Die wichtigste Förderung ist der Nullsteuersatz: Für PV-Anlagen auf oder nahe privaten Wohngebäuden bis 30 kWp fallen 0 Prozent Mehrwertsteuer an – eine Ersparnis von 19 Prozent auf die Netto-Kosten. Zusätzlich sind Erträge steuerfrei.
Das KfW-Programm 270 bietet zinsgünstige Kredite für PV-Anlagen, Speicher und Systeme zur Stromerzeugung. Der effektive Jahreszins liegt 2026 im günstigsten Fall (bei sehr guter Bonität, hoher Eigenkapitalquote und guter Besicherung) bei rund 3,71 Prozent.
Die Einspeisevergütung nach EEG beträgt bis 31. Januar 2026 maximal 12,47 Cent pro Kilowattstunde bei Volleinspeisung bis 10 kWp. Die Wirtschaftlichkeit hängt 2026 daher vor allem vom hohen Eigenverbrauch ab.
Regionale Besonderheiten: KfW-Förderung in Hamburg
Immobilieneigentümer in Hamburg profitieren von zusätzlichen regionalen Fördermitteln der IFB Hamburg. Seit Februar 2025 gewährt die Stadt in einem Programm zur Hamburger Heizungsförderung einen zusätzlichen Zuschuss von 20 Prozent für Wärmepumpen, die eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 4,5 erreichen.
Wichtig zu wissen: Diese Hamburger Förderung ist als Ergänzung zur KfW-Grundförderung (30 Prozent) konzipiert, um eine Gesamtförderung von 50 Prozent zu garantieren. Die IFB-Hamburg-Förderung lohnt sich besonders für Eigentümer, die keinen Anspruch auf KfW-Boni wie den Einkommensbonus haben. Wenn Sie jedoch die KfW-Boni in Anspruch nehmen können, ist die Bundesförderung meist vorteilhafter.
Rechenbeispiel (für Vermieter oder ohne KfW-Boni):
Eine Wärmepumpe kostet 28.000 Euro.
- KfW-Grundförderung (30 Prozent): 8.400 Euro
- IFB-Hamburg-Zuschuss (20 Prozent): 5.600 Euro
- Gesamtförderung (50 Prozent): 14.000 Euro
Der maximale Zuschuss der IFB ist dabei auf 9.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Wer Anspruch auf die hohen KfW-Boni hat (bis zu 70 Prozent Gesamtförderung), fährt mit der reinen Bundesförderung in der Regel besser und nutzt das Landesprogramm nicht.
Hinweis: Alle Angaben zu Förderprogrammen, Fördersätzen, Voraussetzungen und Beispielen entsprechen dem Stand Dezember 2025. Förderbedingungen der KfW, des BAFA sowie regionaler Förderinstitute können sich jederzeit ändern. Für die Aktualität, Vollständigkeit und individuelle Förderfähigkeit wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Richtlinien der Fördergeber zum Zeitpunkt der Antragstellung.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur KfW-Förderung 2026