- Punkt 1: Die Rahmenbedingungen der Mehrwertsteuersenkung
- Punkt 2: Hauskauf bei verringerter Mehrwertsteuer
- Punkt 3: Beim Hausbau mit der reduzierten Umsatzsteuer sparen
- Punkt 4: Grossmann & Berger gibt die Mehrwertsteuer weiter
Punkt 1: Die Rahmenbedingungen der Mehrwertsteuersenkung
Die Bundesregierung hat zur Bekämpfung der Folgen durch Corona eine Mehrwertsteuersenkung von drei Prozent beschlossen. Im Rahmen des Konjunkturpakets sinkt die Mehrwertsteuer, auch Umsatzsteuer genannt, von 19 Prozent auf 16 Prozent. Diese Senkung gilt vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020.
Gerade bei großen Summen machen sich die Ersparnisse von drei Prozent deutlich bemerkbar – ein zusätzlicher Anreiz für Interessenten, jetzt zu kaufen. Wenn Sie bereits vor dem 1. Juli Ihre Immobilie erworben haben, können Sie eventuell trotzdem noch von der verringerten Mehrwertsteuer profitieren. Näheres dazu erfahren Sie unter den Punkten Hauskauf und Hausbau.
Punkt 2: Hauskauf bei verringerter Mehrwertsteuer
Beim Erwerb eines bestehenden Objektes profitieren Käufer zunächst einmal nicht von der Steuersenkung. Die Kosten für die Wohnung, das Haus oder den Bauplatz sind nicht von den Mehrwertsteuervergünstigungen betroffen, da andere Steuern bei einem Immobilienkauf anfallen, wie etwa die Grundsteuer und die Grunderwerbssteuer.
Dafür lässt sich mit einer vergünstigten Maklerprovision einiges einsparen. Legt man beispielsweise eine Courtage von 30.000 € bei einer derzeit in Hamburg üblichen Provision von 6,25 % zugrunde, so sinkt diese mit dem ermäßigten Steuersatz ab Juli auf etwa 29.225 €. Wenn Sie aktuell ein Haus in Hamburg kaufen möchten, können Sie also rund 775 € sparen. Makler können den steuerlichen Vorteil an Sie weiterzugeben – es kommt allerdings auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an.
Vertragsabschluss vor dem 1. März 2020: Wenn der Maklervertrag bereits vor dem 1. März 2020 abgeschlossen wurde und die Leistung erst zwischen Juli und Dezember 2020 erbracht wird, haben Sie gemäß § 29 UStG einen Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich, also die Herabsetzung des vereinbarten Bruttopreises.
Vertragsabschluss zwischen dem 1. März und 30. Juni 2020: Nach aktuellem Stand ist der Makler nicht verpflichtet, den in diesem Zeitraum vereinbarten Bruttopreis zu senken und den Gewinn an Sie weiterzugeben.
Vertragsabschluss zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember 2020: In diesem Zeitraum sollen die Makler im Sinne des Gesetzes ihre Provision mit dem Umsatzsteuersatz von 16 Prozent kalkulieren. Spätestens ab September kann es Ihnen jedoch passieren, dass im Maklervertrag bereits wieder ein Bruttopreis mit 19 Prozent enthaltender Umsatzsteuer vereinbart wird. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Makler Einbußen verhindern wollen, die ihnen entstehen, wenn der Kaufvertrag erst nach dem 31. Dezember 2020 zustande kommt. Denn dann erhalten Makler von ihren Kunden nur den Nettopreis plus 16 Prozent Mehrwertsteuer, obwohl sie bereits wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer an das Finanzamt zahlen müssen.
Grossmann & Berger gibt die Ersparnisse durch die Mehrwertsteuersenkung zu 100 Prozent an seine Kunden weiter.
Punkt 3: Beim Hausbau mit der reduzierten Umsatzsteuer sparen
Bei einem Hausbau bieten sich deutlich mehr Möglichkeiten, von der Umsatzsteuersenkung zu profitieren. So fallen zum Beispiel auf das Architektenhonorar und die einzelnen Bauleistungen Mehrwertsteuern an. Ob der verringerte Steuersatz zum Tragen kommt, wird daran gemessen, wann die Leistung tatsächlich erbracht worden ist. Wenn Sie Ihr Haus im zweiten Halbjahr 2020 abnehmen, fällt nur eine Mehrwertsteuer von 16 Prozent an. Der Mehrwertsteuersatz wird nicht daran bemessen, wann mit dem Bau begonnen wurde, der Vertrag geschlossen, die Rechnungen geschrieben oder der Lohn gezahlt wurde.
Allerdings sind auch die Bauunternehmen nicht unbedingt zu einer Weitergabe des Steuervorteils verpflichtet. Haben Sie im Vertrag einen Bruttopreis vereinbart, ist es schwieriger, die Steuervergünstigung zu erhalten. Haben Sie jedoch einen Nettopreis im Vertrag festgeschrieben, können Sie zwischen Juli und Dezember 2020 von der Mehrwertsteuersenkung profitieren.
Punkt 4: Grossmann & Berger gibt die Mehrwertsteuer weiter
Die deutsche Bundesregierung erhofft sich, dass die Unternehmen die Steuersenkungen durch das „Zweite Corona-Steuerhilfegesetz“ an die Verbraucher weitergeben – gezwungen sind sie dazu nicht. Uns, dem Immobiliendienstleister Grossmann & Berger, ist es jedoch wichtig, diesen Vorteil zu 100 Prozent an unsere Kunden weiterzugeben. Statt der in Hamburg üblichen 6,25 Prozent Courtage für Wohn-Immobilien, zahlen Sie bis Ende 2020 nur 6,09 Prozent. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Pressemitteilung zur Mehrwertsteuersenkung für unsere Kunden.
Wenn Sie Interesse am Kauf einer Immobilie in Hamburg und Umgebung haben, lassen Sie sich gerne von unseren Experten beraten. Sie erreichen uns unter 040 - 350 80 20 oder per E-Mail an info@grossmann-berger.de. Oder Sie nutzen unsere unkomplizierte Kontaktanfrage.