Lage
Das Grundstück befindet sich im beliebten Hamburger Stadtteil Oldenfelde, in einem verkehrsberuhigten Wohngebiet mit gepflegter Nachbarschaft und viel Grün. Die Umgebung ist geprägt von überwiegend Einfamilienhäusern sowie Kleingärten und bietet ein ruhiges, familienfreundliches Wohnumfeld.
Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Schulen, Kindergärten sowie medizinische Einrichtungen befinden sich in der näheren Umgebung und sind teilweise fußläufig oder in wenigen Fahrminuten erreichbar. Zudem laden nahegelegene Grünflächen und Spazierwege zu erholsamen Freizeitaktivitäten im Freien ein.
Besonders hervorzuheben ist die sehr gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr: Die U-Bahn-Station Oldenfelde sowie eine Bushaltestelle sind jeweils nur ca. 400 m entfernt und bequem zu Fuß erreichbar. Von dort aus gelangen Sie in etwa 35 Minuten in die Hamburger Innenstadt, insbesondere zum Hauptbahnhof. Auch die Anbindung an das überregionale Straßennetz ist gut, sodass sowohl das Stadtzentrum als auch das Hamburger Umland schnell erreichbar sind.
Objekt
In beliebter und ruhiger Wohnlage von Hamburg-Oldenfelde bieten wir dieses attraktive Baugrundstück mit einer Größe von 962 m², einer Länge von ca. 40 m und Breite von ca. 24 m zum Kauf an. Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan Rahlstedt 92. Die planungsrechtliche Ausweisung als reines Wohngebiet ermöglicht eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus mit 2 Wohneinheiten, das sich harmonisch in das gewachsene Wohnumfeld einfügt. Auf Grundlage der im Bebauungsplan festgesetzten Kennzahlen (GRZ 0,2 / GFZ 0,3) lassen sich, rein rechnerisch, großzügige Wohnflächen realisieren, die insbesondere Familien vielfältige Gestaltungs- und Nutzungsmöglichkeiten bieten.
Zurzeit ist das Grundstück noch mit einem unterkellerten Einfamilienhaus aus dem Jahr 1934 bebaut. Der Abriss und die Entsorgung obliegt dem Käufer. Der Bauplatz wird ohne Baubindung angeboten.
Die dargestellten Bebauungsoptionen und Flächenangaben stellen unverbindliche, überschlägige Berechnungen dar. Die konkrete Bebaubarkeit, Ausnutzung sowie die endgültige Genehmigungsfähigkeit sind im Rahmen eines Bauvorantrags von der Käuferpartei zu prüfen.