Lage
Das Grundstück befindet sich im Norden von Hamburg-Schnelsen. Der Stadtteil zeichnet sich vor allem durch familiengerechtes Wohnen in grüner und dennoch zentrumsnaher Umgebung aus. Schnelsen bietet seinen Einwohnern eine starke Infrastruktur mit guter Anbindung an die Innenstadt (ca. 30 Autominuten), den Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel (ca. 15 Autominuten) sowie die Bundesautobahnen 7 und 23. Die Anbindung an den ÖPNV gewährleisten mehrere Buslinien sowie die AKN (ab 2028 offiziell S-Bahn-Linie des HVV). Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs finden sich in der Frohmestraße sowie im nördlichen Zentrum rund um den Roman-Zeller-Platz. Kindergärten, Grund- und weiterführende Schulen sind in größerer Zahl vorhanden. Zahlreiche Grünflächen – allen voran der Wassermannpark und das Niendorfer Gehege - sowie diverse Sportvereine im Umfeld, bieten einen hohen Freizeitwert. Das Grundstück befindet sich in einer Spielstraße und in Sackgassenlage sowie in Nachbarschaft zum Wassermannpark und zur Burgwedelau. Westlich des Grundstücks verläuft die Streckenführung der AKN. Eine Bushaltestelle der Linien 191 und 603 befindet sich in fußläufiger Entfernung, ebenso wie eine AKN-Haltestelle.
Objekt
Bei dem Angebot handelt es sich um ein ca. 1.359 m² großes Grundstück mit optimaler Westausrichtung in Hamburg-Schnelsen. Das Grundstück fällt in den Geltungsbereich des Baustufenplans Niendorf-Lokstedt-Schnelsen. Demnach liegt das Grundstück im Außengebiet (Landschaftsschutz). Eine Neubebauung muss sich in die nähere Umgebung einfügen, das jeweilige Vorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Die Umsetzung Ihrer Planung muss dabei mit dem zuständigen Bauamt geklärt werden. Wir stellen gern den Kontakt zu einem passenden Bauträger für Sie her. Derzeit läuft eine Bauvoranfrage bzgl. Realteilung des Grundstücks in zwei Grundstücke gleicher Größe sowie zur Bebauung mit je einem Einfamilienhaus, mit einer Grundfläche von 13 x 10 Metern. Das Grundstück liegt in zweiter Reihe zur Straße. Über das vordere Grundstück bestehen Fahr- und Leitungsrechte. Auf dem Grundstück befindet sich noch ein Bungalow aus den 1940er Jahren, welcher vor einer Neubebauung zu Lasten der Erwerber zu entfernen ist. Ein Erhalt des Altbestandes ist ausgeschlossen. Das Gebäude verfügt über keine intakte Heizungsanlage und kann nicht mehr gefahrlos betreten werden. Bitte betreten Sie das Grundstück nur in unserem Beisein.