Lage
Farmsen liegt im Nordosten Hamburgs und grenzt direkt an Bramfeld. Der Stadtteil präsentiert sich in einer Mischung aus Einzel- und Reihenhäusern sowie Wohnanlagen, die von Grünflächen und liebevoll angelegten Gärten umgeben sind. Aufgrund seiner guten Infrastruktur und der Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr (Linie U1 mit den Haltestellen "Farmsen" sowie "Trabrennbahn") ist der Stadtteil sehr beliebt. Sämtliche Einkaufsmöglichkeiten für die Dinge des täglichen Bedarfs bietet der nahegelegene Einkaufstreff Farmsen. Diverse Schulformen sind gleichfalls in der Nachbarschaft ansässig und problemlos zu erreichen. Zur Freizeitgestaltung laden außerdem die bekannte Eissporthalle Farmsen sowie der Kupferteich mit den angrenzenden Grüngebieten ein. Fußläufig sind ein Bäcker mit Minimarkt und das Gymnasium zu erreichen. Auch die Kita, das Strandbad Farmsen und die Sportanlage "BMX Race" sind nur wenige Gehminuten entfernt.
Objekt
Das schöne Grundstück mit einer nach Westen ausgerichteten Gartenfläche befindet sich in schöner Wohnlage von Farmsen. Das Eckgrundstück mit einer Größe von ca. 1.070 m² ist mit einem teilunterkellerten Einfamilienhaus aus dem Jahre 1925 bebaut. Ferner befindet sich noch eine Doppelgarage auf dem Grundstück, welche mit einer Eterniteindeckung (asbesthaltig) versehen ist. Die auf dem Grundstück befindlichen Gebäude sind auf Kosten des Käufers zu entfernen. Das Grundstück mit dem fast quadratischen Zuschnitt weist eine Grundstücksfront von ca. 30 m abzüglich einer Anschrägung aufgrund der Ecklage sowie eine Grundstückstiefe von ca. 37 m auf. Den Zuschnitt des Grundstückes können Sie der beigefügten Flurkarte entnehmen. Das Grundstück unterliegt den Vorgaben des Baustufenplans Farmsen vom 20.05.1955, welcher eine Wohnbebauung mit einem Vollgeschoss zuzüglich ausgebautem Dachgeschoss sowie eine offene Bebauung vorsieht. Unter Beachtung der Baupolizeiverordnung der FHH ist von einer GRZ (überbaubaren Fläche) von 0,2 auszugehen. Eine Rechtssicherheit der Bebaubarkeit ist vom Käufer mit dem zuständigen Bauamt abzuklären. Ein Gutachten über das Grundstück mit der Bestandsimmobilie liegt vor.