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  1. Homepage
  2. Sanierungsfahrplan

Ihr individueller Sanierungsfahrplan

Der maßgeschneiderte Weg zur energetischen Modernisierung


Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Immobilie schrittweise und gefördert modernisieren. Er analysiert den Ist-Zustand, identifiziert Schwachstellen und liefert konkrete Vorschläge. So steigern Sie Wohnkomfort, senken Kosten und sichern sich staatliche Fördermittel.
Unsere Sachverständigen begleiten Sie durch den gesamten Prozess: von der Vor-Ort-Analyse über die Planung bis zur Umsetzung – inklusive aller Nachweise für Förderanträge.


Mit Grossmann & Berger zum individuellen Sanierungsfahrplan

Als gelistete Energieeffizienz-Experten unterstützen wir Immobilieneigentümer bei der Umsetzung ihrer energetischen Projekte und der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Wir bieten umfassende Energieberatung mit klarer Orientierung – fachlich fundiert, transparent und förderfähig.  

Energieberatung – Vor-Ort-Analyse

Unsere Energieeffizienz-Experten begutachten Ihre Immobilie gemeinsam mit Ihnen. Dabei prüfen wir unter anderem: 

  • Zustand von Gebäudehülle, Dach und Fenstern   
  • Heiztechnik und Haustechnik 
  • Potenziale für Photovoltaik oder Wärmepumpe  

Im Anschluss erhalten Sie eine erste Einschätzung – inklusive Empfehlungen und Hinweise zu Fördermöglichkeiten. 

Fördermittel optimal nutzen

Ein zentraler Vorteil unserer Beratung ist die Unterstützung bei der optimalen Ausnutzung von Fördermöglichkeiten wie der KfW und dem BAFA. Wir übernehmen den bürokratischen Aufwand für Sie, indem wir die Beantragung aller relevanten Förderprogramme und die direkte Kommunikation mit den Förderinstitutionen übernehmen. Wir erstellen alle notwendigen Nachweisdokumente, wie die „Bestätigung zum Antrag (BzA)“ für den Förderstart und die „Bestätigung nach Durchführung (BnD)“ für den Förderabschluss. Wir begleiten Sie bei der Nachweisführung und Dokumentation bis zur Auszahlung der Fördermittel. 

Neben der Erstellung des Sanierungsfahrplans bieten wir auch eine energetische Baubegleitung an, die für die bestmögliche Nutzung der Fördermittel immer empfehlenswert ist.  

Ihr individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)  

Auf Basis der Analyse erstellen wir den individuellen Sanierungsfahrplan – gefördert vom Staat. Er enthält: 

  • Bewertung des energetischen Zustands   
  • konkrete Maßnahmenvorschläge   
  • Zeitplan und Kostenschätzung   
  • Förderübersicht und Einsparpotenzial

Dabei berücksichtigen wir Ihre Ziele, Ihr Budget und mögliche Zusatzaspekte wie Hitzeschutz oder altersgerechtes Wohnen. 

Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erfolgt in mehreren aufeinander abgestimmten Schritten – von der Auswahl des Energieberaters bis zur Auszahlung der Fördermittel.

1. Auswahl des Experten und Antragstellung der Beratung 

Am Anfang steht die Wahl eines qualifizierten Energieberaters, wie etwa den Sachverständigen von Grossmann & Berger. Anschließend stellt entweder der Eigentümer selbst oder der beauftragte Berater über das BAFA-Portal einen Antrag auf Förderung der Energieberatung – und damit auch des Sanierungsfahrplans. Wichtig ist, dass dieser Antrag vor Beginn jeglicher Sanierungsmaßnahmen eingereicht wird, da sonst keine Förderung gewährt werden kann.  

2. Datenerfassung und Vor-Ort-Begehung

Nach der Antragstellung beginnt die Vorbereitung. Der Eigentümer stellt dem Berater alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung, etwa Grundrisse und Gebäudepläne. Danach folgt die Vor-Ort-Begehung, bei der der Energieberater den aktuellen energetischen Zustand des Gebäudes genau untersucht. Dabei werden Schwachstellen wie die Dämmung des Dachs, der Zustand der Fenster oder die Effizienz der Warmwasserbereitung analysiert. Das Ergebnis wird anschaulich in einer Farbskala von Dunkelgrün bis Dunkelrot dargestellt, die den energetischen Zustand des Hauses visualisiert. 

3. Beratung und Maßnahmenplanung

Auf Grundlage dieser Analyse bespricht der Energieberater mit dem Eigentümer die individuellen Ziele, das verfügbare Budget und den zeitlichen Rahmen der Sanierung. Dabei können auch weitere Aspekte wie altersgerechtes Bauen oder Hitzeschutz einbezogen werden. Im Anschluss entwickelt der Berater eine Sanierungsstrategie, die aus klar definierten, aufeinander aufbauenden Maßnahmen besteht – beispielsweise Dämmung, Fenstertausch oder Heizungsmodernisierung. 

4. Erstellung und Übergabe des Sanierungsfahrplans


Der Energieberater erstellt nun den vollständigen Sanierungsfahrplan. Das Dokument enthält eine Kostenschätzung, einen Zeitplan, eine Prognose des Einsparpotenzials sowie Informationen zu möglichen Fördermitteln. In einem abschließenden Gespräch werden alle Ergebnisse mit dem Eigentümer besprochen. Zum Abschluss erhält dieser zwei zentrale Dokumente:  

  • Mein Sanierungsfahrplan“ – eine übersichtliche Zusammenfassung der Ergebnisse 
  • „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“, die detaillierte technische Informationen enthält.

5. Abschluss der Förderung

Nach der Übergabe der Unterlagen unterzeichnen Eigentümer und Energieberater gemeinsam die sogenannte Verwendungsnachweiserklärung. Diese wird beim BAFA eingereicht, das anschließend die Fördermittel für die Energieberatung auszahlt. Ab diesem Zeitpunkt ist der Sanierungsfahrplan 15 Jahre gültig und dient als Grundlage für zukünftige Förderanträge im Rahmen geplanter Sanierungsmaßnahmen.  

Warum der Sanierungsfahrplan wichtig ist 

  • Strukturierte Planung und Transparenz: Der Sanierungsfahrplan beginnt mit einer gründlichen Analyse des aktuellen energetischen Zustands des Gebäudes und zeigt detailliert auf, wie das Gebäude modernisiert werden kann – entweder durch eine vollständige Sanierung oder in bis zu fünf einzelnen Maßnahmenpaketen. Dadurch wird der Prozess übersichtlich und planbar. 

  • Finanzielle Vorteile und Kostensenkung: Der Plan ermöglicht eine präzise Kostenkalkulation und hilft, die wirtschaftlich sinnvollsten Maßnahmen zu ermitteln. Langfristig senkt eine höhere Energieeffizienz die Energiekosten. 

  • Optimale Nutzung von Fördermitteln: Der Sanierungsfahrplan ist der Schlüssel zu zusätzlichen staatlichen Zuschüssen. Er ermöglicht einen Bonus von fünf Prozentpunkten auf die Bundesförderung für Einzelmaßnahmen (außer Heizungsmodernisierung). Zudem wird die förderfähige Kostengrenze pro Wohneinheit von 30.000 Euro auf 60.000 Euro verdoppelt, was Eigentümern ermöglicht, zusätzliche Fördergelder zu erhalten. 

  • Fundierte Entscheidungsgrundlage: Der Plan liefert eine Kostenschätzung, einen Zeitrahmen und eine Übersicht über das Einsparpotenzial. Damit hilft er Eigentümern, die unsicher sind, welche Maßnahmen zuerst umgesetzt werden sollten (z. B. Dachdämmung oder Heizungstausch), die optimale Reihenfolge festzulegen. 

  • Wertsteigerung und Komfortverbesserung: Die energetische Sanierung erhöht nicht nur den Wert des Hauses, sondern verbessert auch den Wohnkomfort und trägt zum Klimaschutz und Hitzeschutz bei. 

Obwohl die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen nicht verpflichtend ist, dient der Sanierungsfahrplan als strategische Orientierung, um die Modernisierung effizient und nachhaltig durchzuführen. 

Immobiliensachverständige Hamburg & Umgebung

Tel.: 040 / 350 80 2 - 258
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