Immobiliensachverständige Hamburg
Die Grundlage der Immobilienbewertung ist Vertrauen. Darum arbeiten wir diskret und persönlich mit unseren Auftraggebern zusammen. Unsere Bewertung ist stets sachgerecht und objektiv – auf unser Urteil können Sie sich verlassen!
Mit dem Sachverständigenbüro bietet Grossmann & Berger einen fachabteilungsübergreifenden und unabhängigen Service, der über die einfache Immobilienbewertung weit hinausreicht. Wir stützen uns auf anerkannte Regeln zur Verkehrswertermittlung und eine breite Datenbasis. So können wir den Verkehrswert einer Immobilie ermitteln und qualifizierte Gutachten erstellen.
Das sind Ihre Vorteile mit Grossmann & Berger
Vertrauen Sie auf unsere erfahrene Expertin und zertifizierte Sachverständige.
- Fachabteilung mit qualifiziertem Personal
- Zertifizierte Immobiliensachverständige (ZIS Sprengnetter Zert (WG))
- Erstellung fundierter Gutachten
- Fachabteilungsübergreifender und unabhängiger Service, der über die einfache Immobilienbewertung weit hinausreicht
- Diskretion, Fingerspitzengefühl und ein Höchstmaß an Professionalität
Unsere Leistungen auf einen Blick
Bewertungsangebot
Mit diesen Leistungen unterstützen wir Sie vollumfänglich
- Immobilienbewertung Wohnimmobilien (inklusive Miet- und Pachtwerten)
- Immobilienbewertung Gewerbeimmobilien (inklusive Miet- und Pachtwerten)
- Objektbesichtigungen und banknahe Immobilienbewertung
- Beleihungswertermittlung
Gutachten
Diese Gutachten erstellen wir
- Verkehrswertgutachten (nach § 194 Baugesetzbuch) und Erstellung nach den Maßgaben der ImmoWertV 2021
- Kurzgutachten
- Beleihungswertgutachten
- Bauschadenbewertung
- Käuferberatung
Bald verfügbare Leistungen
Folgende Leistungen bieten wir demnächst für Sie an
- Beratungsdienstleistungen, z.B. Energie, Barrierefreiheit etc.
- Due Diligence
- Einzeldienstleistungen, wie Aufmaß etc.
Was unterscheidet Einschätzungen von Immobiliensachverständigen und Maklern?
Ein erfahrener Makler hat meist ein gutes Gefühl für den Wert einer Immobilie. Es besteht aber ein Unterschied zwischen der unverbindlichen Marktpreiseinschätzung eines Maklers und dem Gutachten eines Sachverständigen. Der Sachverständige muss jederzeit objektiv handeln und für das Gutachten alle Fakten persönlich nachvollziehen und belegen können. Nur das Gutachten eines „öffentlich bestellten und vereidigten“ oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen wird von Gerichten und Behörden akzeptiert. Der Makler kümmert sich zudem um die Vermarktung und den Verkauf von Immobilien und erstellt kein detailliertes Gutachten.
Begriffe wie Makler, Sachverständiger oder Immobiliengutachter sind in Deutschland keine geschützten Begriffe. Prinzipiell kann sich also jeder als Immobiliengutachter bezeichnen und eine solche Dienstleistung anbieten.
Einen guten Sachverständigen oder Immobiliengutachter erkennen Sie
- an dessen Aus- und Fortbildung sowie Praxiserfahrung
- an der Vereidigung oder Zertifizierung des Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine bei der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle
„Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ darf sich nur nennen, wer seine Sachkunde vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen hat, die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist befristet. Für den zertifizierten Sachverständigen wird ebenfalls nach fünf Jahren eine Re-Zertifizierung fällig. Die ständige Weiterbildung gehört zu den Pflichten eines zertifizierten Sachverständigen und muss laufend nachgewiesen werden.
Anders als Makler betreibt der Immobiliensachverständige also bei jeder Immobilie eine tiefgehende Recherche. Das erstellte Gutachten ist objektiv, detailliert und nachvollziehbar für alle, die sich später damit befassen.
Ablauf einer Gutachtenerstellung
Schritt 1: Erstgespräch
- Besprechung der zu bewertenden Immobilie
- Anlass für die Wertermittlung und Festlegung des Gutachtenzwecks
- Auswahl der passenden Gutachtenform
Schritt 2: Beauftragung
- Schriftliche Auftragserteilung
- Übersendung der vorhanden Unterlagen
- Einholung fehlender Unterlagen (z.B. Anliegerbescheinigung, Baulastenverzeichnis)
Schritt 3: Objektbesichtigung
- Vollständige Innen- und Außenbesichtigung der Immobilie
- Fotografische Dokumentation
- Erfassung von Zustand, Ausstattungsstandard, Mängeln, besonderen Bauteilen
Schritt 4: Ausarbeitung des Gutachtens
- Einholung von gesicherten Marktdaten zur Wertermittlung
- Ermittlung des Verkehrswertes
- Ausarbeitung des Gutachtens
Direkter Kontakt zu unseren Sachverstaendigen
Wir beraten Sie selbstverständlich gern, wenn Sie nach der für Sie idealen Lösung suchen. Unsere Experten stehen Ihnen gern unter der Telefonnummer 040 / 350 80 2 - 258 oder per E-Mail an sachverstaendigenbuero@grossmann-berger.de zur Verfügung. Nutzen Sie auch gern unser Kontaktformular.