
Nach Eingabe einiger notwendigen Daten erhalten Eigentümer die Analyse innerhalb von ein paar Minuten per Mail. Die Analyse stützt sich auf das Vergleichswertverfahren, bei dem die eingegebenen Parameter mit echten Kaufpreisen verglichen werden.
Von der Bewertung über die Vermarktung…
„Hierbei geht es um Annäherungswerte. Schließlich ist jede Immobilie so einzigartig wie ihr Besitzer“, so Gnielka weiter. Möchten Eigentümer den genauen Wert ihrer Immobilie wissen, ist auch das ohne Probleme kontaktlos möglich. Mit einem Fragebogen per Post oder Mail erheben die Immobilienberater von Grossmann & Berger die ausschlaggebenden Parameter der Immobilie. Zudem erhalten sie Fotos vom Grundstück, bestimmten Räumen und Ausstattungsdetails. Anschließend besichtigen die Makler die Immobilie diskret von außen.Auch die Vermarktung im nächsten Schritt kann bei Grossmann & Berger vollständig digital stattfinden. Die Immobilienberater können zum Beispiel einen 360-Grad-Rundgang der Immobilie anfertigen. Die Vorteile: Interessenten müssen nicht extra anreisen, sondern können das Objekt bequem an jedem Ort und zu jeder Zeit virtuell besichtigen. Dafür benötigen sie lediglich ein Smartphone oder Tablet, einen Laptop oder PC, jeweils mit Internetzugang. Der Eigentümer selbst muss seine Immobilie in diesem Fall nur ein einziges Mal herrichten. Eine andere Möglichkeit sind Besichtigungen per Videotelefonie über Facetime, Microsoft Teams, Google Meet oder Skype. Das Charmante an dieser Variante: Die Immobilienberater können direkt auf alle Fragen der Interessenten eingehen.
… bis zur Beurkundung
Sind sich Eigentümer und Interessent einig, kann auch der Kaufvertrag digital aufgesetzt und per Mail abgestimmt werden. Für die Beurkundung beim Notar gibt es ebenfalls kontaktlose Lösungen: „Bei Variante eins wird das Kaufangebot mit verzögerter Annahme durch die andere Partei beurkundet. Es handelt sich um eine Beurkundung anhand einer vollmachtlosen Vertretung für den Käufer in erster Instanz“, erläutert Gnielka. „Im Rahmen von Variante zwei beglaubigt der Notar die Unterschrift des Käufers. Damit erklärt dieser, dass ihm der Inhalt des Kaufvertrags bekannt und er damit einverstanden ist.“ Nur die Übergabe der Immobilie selbst kommt – noch – nicht gänzlich ohne Kontakt aus.Doch auch, wenn sich bei einem Immobilienkauf mittlerweile fast alle Schritte digital durchführen lassen, sollten sich Interessenten überlegen, ob sie das wollen. „Um wirklich ein Gefühl für eine Immobilie zu bekommen, sollten Käufer mindestens einmal persönlich in ihrem Wunschobjekt gewesen sein“, empfiehlt Gnielka. „Besitzen Interessenten bereits mehrere Immobilien oder verfügen bereits über Erfahrungswerte, können sie auf eine persönliche Besichtigung gegebenenfalls verzichten.“