Lage
Glüsingen liegt, in unmittelbarer Nähe zu den Orten Meckelfeld und Fleestedt, vor den Toren der Hansestadt Hamburg und gehört zu den begehrtesten Wohnlagen im Seevetaler Bereich.
In beiden Orten befinden sich sämtliche öffentliche Verkehrsanbindungen an das Hamburger Verkehrsnetz, alle Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Ärzte, Apotheken, Kindergärten und Schulen sämtlicher Zweige, Gastronomie sowie diverse Sportmöglichkeiten.
Das Besondere dieser Lage ist die Nähe zu Hamburg und die wunderschöne naturbelassene Landschaft vor der Haustür.
Objekt
Das Baugrundstück liegt an der öffentlichen Straße "In den Föhren" inmitten der Glüsinger Felder und bietet vielseitige Bebauungsmöglichkeiten an. Die Nachbarschaft besteht aus gepflegten Einfamilienhäusern und kleinen Mehrfamilienhäusern.
Das vorhandene Grundstück, mit einer Gesamtgröße von ca. 1.420 m², ist eine Baulücke zwischen den Hausnummern 28 und 32 und erstreckt sich in westliche Richtung. Es ist unbebaut und wird derzeit nur als Auslauffläche für Rinder benutzt.
Das Baugrundstück hat eine Länge von ca. 51 m und eine Breite von ca. 24 m, zuzüglich eines separaten Flurstücks in südlicher Richtung mit einer Größe von ca. 4 m x ca. 50,5 m.
Ein Gespräch zur Information über eine mögliche Bebauung bei dem Bauamt in Winsen/Luhe ist ratsam, insbesondere bezüglich der maximalen Bebauungsdichte auf diesem Grundstück.
Ausstattung
Das Grundstück verläuft als reine Rasenfläche ebenerdig zu der Straße in Richtung Westen.
Für den Gültigkeitsbereich dieses Grundstücks gibt es keinen gültigen Bebauungsplan, es wurde zum Juni 2017 nach § 34 des BauGB und § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes eine Satzung mit ausgewiesenen Baugrenzen für dieses Gebiet beschlossen.
Nach dem Planverfahren wurde hier eine Bebauungstiefe von 32 m ab der Straßenlinie festgelegt, damit ist eine Bebauung in der zweiten Baureihe ausgeschlossen.
Die Straße "In den Föhren" verfügt über ein Schmutzwassersiel, Straßenbeleuchtung aber keine befestigten Bürgersteige. Es bestehen keine Baulasten, keine Eintragungen im Altlastenkataster oder eingetragene Belastungen in dem Grundbuch, wie z.B. Wege- oder Leitungsrechte.