Über das „Bestellerprinzip“ bei der Vermietung von Wohn-Immobilien wird zurzeit viel diskutiert, ebenso über rechtliche Schlupflöcher. Das Gesetz wurde jedoch noch nicht verabschiedet, so dass es bisher auch keine verbindlichen Vorgaben gibt.
Wir gehen davon aus, dass es in der zweiten Jahreshälfte 2015 rechtskräftig beschlossen wird.
Als Qualitätsmakler verfolgen wir das Gesetzgebungsverfahren genau. Ihre Fragen zum „Bestellerprinzip“ beantworten wir Ihnen jederzeit gern und beraten Sie hinsichtlich seiner Auswirkungen.